Der Ausnahmezustand schließt Versicherungen nicht aus.
Gemäß Artikel 61 des Gesetzes über den Rahmen des Katastrophenschutzes ist jede Klausel in Versicherungsverträgen, die die Haftung des Versicherers aufgrund eines ausgerufenen Ausnahmezustands ausschließt, ungültig.

Das bedeutet, dass Versicherer auch dann die vertraglich vereinbarten Schäden abdecken müssen, wenn in einer Region offiziell der Ausnahmezustand ausgerufen wird. Die Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds (ASF) bestätigt, dass diese Regelung seit der ursprünglichen Fassung des Gesetzes Nr. 27/2006 gilt und auch in der aktuellen konsolidierten Fassung fortbesteht.

„Wenn ein Versicherungsvertrag die Schäden abdeckt, hat die Ausrufung des Ausnahmezustands keine Ausschlusswirkung und kann nicht geltend gemacht werden“, erklärte ein Sprecher der ASF gegenüber der Nachrichtenagentur Lusa.

Welche Versicherungen decken Naturkatastrophen ab?
Nicht alle Versicherungen bieten Schutz gegen Ereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Hochwasser. Wesentliche Versicherungsleistungen umfassen:

Wohngebäude:
Die Feuerversicherung (nur für Wohnungseigentümer verpflichtend) deckt Brände, Blitzeinschläge und Explosionen ab, jedoch keine Sturmschäden.

Die Mehrgefahren-Wohngebäudeversicherung bietet einen umfassenderen Schutz und deckt Schäden durch starke Winde, Hagel, Überschwemmungen und Stürme ab. Der Versicherungsumfang kann je nach Police variieren, schützt aber in der Regel das Inventar und die Hauptstruktur des Gebäudes. Ausgeschlossen sind unter Umständen äußere Elemente wie Jalousien, Markisen, Tore und Zäune. Schäden an Dritten sind in der Regel nicht abgedeckt (z. B. wenn herabfallende Dachziegel das Auto eines Nachbarn beschädigen).

Fahrzeuge:
Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden an Dritten ab; Schäden durch Naturereignisse sind nicht abgedeckt.

Eine optionale Versicherung gegen alle Risiken oder Naturereignisse deckt Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben und andere außergewöhnliche Ereignisse ab.

Zusätzliche Deckungen (empfohlen für umfassenden Schutz):
Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben und andere spezifische Risiken, die nicht in der Pflichtversicherung enthalten sind.

So beantragen Sie eine Entschädigung:
Wenn Ihr Eigentum oder Fahrzeug durch eine Naturkatastrophe beschädigt wurde, gehen Sie wie folgt vor, um die Entschädigung einzuleiten:

Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Versicherung und melden Sie den Schaden (die Fristen variieren je nach Versicherer und liegen zwischen 3 und 8 Tagen).

Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos, Videos oder schriftlichen Aussagen.

Bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit für eine spätere Begutachtung auf.

Bewahren Sie Rechnungen für dringende Reparaturen auf.

Schützen Sie die Gegenstände vor weiteren Schäden.

Bei dringenden Reparaturen wird der Schaden vollständig erstattet, sofern die Versicherung die Entschädigung bewilligt.

In der Regel schickt die Versicherung einen Sachverständigen, der den Schaden vor Ort begutachtet. Es ist wichtig, alle Schäden und Verluste detailliert zu schildern, damit sie in die Begutachtung einfließen können.

Normalerweise werden anschließend Kostenvoranschläge eingeholt, um die Höhe der Entschädigung zu ermitteln. Nachdem die Höhe der Entschädigung festgelegt wurde, leistet die Versicherung die Zahlung abzüglich der vom Kunden zu zahlenden Selbstbeteiligung, abhängig vom Versicherungsvertrag.

Bei Uneinigkeit über die Höhe der Entschädigung kann eine Verhandlung mit der Versicherung oder eine erneute Begutachtung erforderlich sein.

Selbst im Idealfall kann sich die Versicherungsprämie mit der nächsten jährlichen Zahlung erhöhen.

4. Was tun bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung?

Lehnt die Versicherung die Entschädigung ab oder kürzt sie diese, stehen dem Kunden verschiedene Rechtsmittelmöglichkeiten offen:

Der Ombudsmann der Versicherung;
die ASF (Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds);
das CIMPAS (Zentrum für Versicherungsinformation, Mediation, Ombudsmann und Schlichtung), dessen Entscheidungen einem Gerichtsurteil gleichkommen;
das Friedensgericht in Fällen bis zu 15.000 R$;
die Gerichte als letzte Instanz.

5. Tipps zur Wahl der richtigen Versicherung
Der beste Schutz vor Naturkatastrophen ist eine umfassende, auf Ihr Risiko zugeschnittene Versicherung. Einige praktische Hinweise:

Vergleichen Sie Angebote und lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch.
Stellen Sie sicher, dass die Deckungssummen für den Wiederaufbau ausreichen.
Prüfen Sie, ob die Police auch Schäden durch Unwetter, Stürme und Überschwemmungen abdeckt.
Klären Sie, ob es Ausschlüsse für äußere Elemente (wie Markisen, Tore, Zäune) gibt.
Erwägen Sie für Fahrzeuge optionale Zusatzversicherungen, die Naturereignisse einschließen.
Analysieren Sie die Entschädigungshöhe und die Deckungssumme pro Schadensfall.

Die zusätzlichen Kosten einer umfassenden Versicherung sind in der Regel gering, aber die Sicherheit im Katastrophenfall ist unbezahlbar.
Notícias Informativas