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Energieausweis: Alles, was Sie wissen müssen

Der Energieausweis ist für alle Immobilien, die zum Verkauf oder zur Vermietung auf den Markt gebracht werden, obligatorisch. Was bedeutet es und wie viel kostet es?
07 Dez 2022 min de leitura
Wenn Sie daran denken, eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, egal ob zu Wohn- oder Gewerbezwecken, benötigen Sie zwingend einen Energieausweis, sonst drohen Bußgelder.

Derzeit gibt es in Portugal fast 1,5 Millionen Immobilien, die laut ADENE – Agência para a Energia bereits über eine Energiebewertung verfügen, aber diese Zahl ist noch lange nicht ideal.

Die Energiezertifizierung von Gebäuden (SCE), ein von ADENE verwaltetes System, ist ein unabhängiges Bewertungs- und Validierungsinstrument der Energieeffizienz von Gebäuden. Erfahren Sie alles rund um das Thema.

WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS?
Der Energieeffizienzausweis ist ein Dokument, das, wie der Name schon sagt, die Energieeffizienz einer Immobilie nachweist. Diese Zertifizierung wird von ADENE-Technikern durchgeführt, die der Immobilie nach der Bewertung ein Label von „A+“ (sehr effizient) bis „G“ (wenig effizient) zuweisen.

Was beinhaltet es?
Durch den Energieausweis werden Informationen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie in Bezug auf Klimaanlage und Warmwasserbereitung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs der Immobilie dargestellt, die Sie umsetzen können.

Es gelten zwei unterschiedliche Energieausweis-Modelle: eines für Wohngebäude und eines für Gewerbe- und Dienstleistungsgebäude.

Was ist die Gültigkeit?
Der Energieausweis gilt je nach Gebäude, auf das er sich bezieht:

Wohngebäude: 10 Jahre;
Kleine Gewerbe- und Dienstleistungsgebäude: 10 Jahre;
Große Gewerbe- und Dienstleistungsbauten: 6 Jahre, für Zeugnisse ausgestellt bis 30.04.2015;
Große Gewerbe- und Dienstleistungsgebäude: 8 Jahre, für nach dem 30. April 2015 ausgestellte Zertifikate.
IN WELCHEN SITUATIONEN IST DER ENERGIEAUSWEIS OBLIGATORISCH?
Bei Gebäuden ist ein Energieeffizienznachweis obligatorisch:
Neu;
Bestehende Gebäude, die größeren Sanierungsmaßnahmen unterliegen, und daher Arbeiten, deren Kosten 25 % des Gebäudewerts übersteigen;
Bestehende Geschäfte und Dienstleistungen mit einer nutzbaren Innenfläche von mindestens 1000 m2 oder 500 m2 im Fall von Einkaufszentren, Verbrauchermärkten, Supermärkten und überdachten Schwimmbädern;
Öffentliche Gebäude, die von der Öffentlichkeit frequentiert werden, mit einer nutzbaren Innenfläche von mehr als 250 m2;

Darüber hinaus ist es in folgenden Situationen erforderlich:
Beim Abschluss von Verträgen über den Verkauf und die Vermietung von Gebäuden, einschließlich Leasing – in diesen Situationen muss der Eigentümer dem potenziellen Käufer, Mieter oder Mieter den Energieausweis vorlegen;
In Situationen des unbefugten Betretens von Handelseinrichtungen;
Verzicht auf Präsentation
Einige Objekte sind von der Vorlage eines Energieausweises befreit:

- Industrie-, Vieh- oder landwirtschaftliche Nichtwohnanlagen mit reduziertem Energiebedarf oder die im Rahmen einer nationalen Vereinbarung über die Gesamtenergieeffizienz genutzt werden;
-Gebäude, die als Kultstätten oder für religiöse Aktivitäten genutzt werden;
-Fraktionen oder Gebäude, die für nicht klimatisierte Parkplätze, Werkstätten und Lager bestimmt sind, wo die Anwesenheit von Menschen nicht wesentlich ist;
-Einfamilienhäuser mit einer Grundfläche von 50 m2 oder weniger;
- Leerstehende Dienstleistungs- und Geschäftsgebäude bis zu deren Verkauf oder Vermietung;
-Gebäude in Trümmern;
-Militärische Infrastrukturen und Gebäude im Zusammenhang mit Informationssystemen oder Sicherheitskräften und -diensten, sofern sie Kontroll- und Geheimhaltungsvorschriften unterliegen;
-Verkauf oder Schenkung an Miteigentümer, Mieter, im Exekutivverfahren, an die Enteignungsstelle oder zum Totalabriss;
-Miete des gewöhnlichen Wohnsitzes des Vermieters für einen Zeitraum von weniger als 4 Monaten;
-Schenkungs- und Erbverträge;
- Leasing von Personen, die bereits Leasingnehmer der Leasingsache sind;
-Verkauf von Bruchteilen oder Gebäuden im Insolvenzverfahren;
- Hausfriedensbruchverträge, in denen nur die Überlassung von Ausrüstung oder Dienstleistungen verifiziert wird – außer wenn der Hausfriedensbruchvertrag den physischen Raum umfasst;
- Leihverträge.
Bußgelder bei Nichteinhaltung
Sie sollten auch berücksichtigen, dass Sie mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn Ihre Immobilie keinen Energieausweis hat. Die Bußgelder variieren zwischen 250 Euro und 3.740 Euro für Einzelpersonen und zwischen 2.500 Euro und 44.890 Euro für Unternehmen.

WIE ERHALTE ICH DEN ENERGIEAUSWEIS?
Jeder Eigentümer eines Gebäudes oder einer Fraktion kann einen Energieausweis für seine Immobilie beantragen. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie sich zunächst nach einem qualifizierten Sachverständigen in der Nähe Ihres Wohnortes umsehen.

Dazu können Sie den Expertenpool von ADENE nutzen. Wenn es in Ihrer Nähe mehrere Experten gibt, kontaktieren Sie sie und vergleichen Sie die Preise, die jeder einzelne berechnet, da sie variieren können.

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

Kopie des Plans der Immobilie, die für die Zertifizierung bewertet werden soll;
Broschüre zum Städtebau;
Immatrikulationsbescheinigung am Konservatorium;
Technisches Datenblatt Gehäuse.
Nach dem Sammeln der erforderlichen Informationen werden die Berechnungen in das Nationale System für Energiezertifizierung und Raumluftqualität in Gebäuden eingeführt. Bevor das Zertifikat ausgestellt wird, können Sie sogar eine Vorschauversion einsehen. Innerhalb von 2 bis 3 Tagen erhalten Sie den Energieausweis Ihrer Immobilie.

Was kostet der Energieausweis?
Die Kosten für den Energieausweis variieren je nach Objektart und Komplexität des Gebäudes. Zusätzlich zu den Gebühren, die der Registrierung des Zertifikats entsprechen, die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz und die Gebühren des qualifizierten Technikers, die variabel sind.

Für Wohngebäude gelten folgende Sätze:

T0 und T1: 28€;
T2 und T3: 40,50 €;
T4 und T5: 55€;
T6 oder höher: 65€.
Für Geschäfts- und Dienstleistungsgebäude gelten folgende Tarife:

Fläche gleich oder kleiner als 250 m2: 135 €;
Mehr als 250 m2 und gleich oder weniger als 500 m2: 350 €;
Fläche größer als 500 m2 und gleich oder kleiner als 5000 m2: 750 €;
Fläche größer als 5000m2: 950€.
Wie lange dauert es, bis ich das Zertifikat bekomme?
Es ist ein relativ schneller Prozess, der normalerweise zwischen 2 und 3 Tagen dauert. Es gibt sogar Firmen, die dringende Emissionen über Nacht möglich machen.

Befreiung
Der Antragsteller kann auch von der Gebührenbefreiung profitieren, wenn die betreffende Immobilie bereits über einen Energieausweis verfügt und die darin aufgeführten Maßnahmen umgesetzt wurden.

Allerdings muss das Originalzertifikat weniger als 10 Jahre alt sein, was sein Ablaufdatum ist, und die durchgeführten Maßnahmen müssen zur Verbesserung der Energieklasse des Gebäudes auf mindestens „B-“ geführt haben.

Quellen
ADENE – Agentur für Energie
Zertifizieren ist Werten – Energiezertifizierung von Gebäuden
Ökonom
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Siehe Auch
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